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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Der Abschluss des Conciergevertrages Der Concierge-Vertrag kommt erst zustande, wenn Concierge-24 mit dem Abschluss eines Fremdleistungsvertrages beauftragt wird.
2. Der Abschluss des vermittelten Vertrages (Fremdleistungsvertrag) a) Sie bevollmächtigen uns mit besonderer Vollmacht, in Ihrem Namen den zu vermittelnden Vertrag abzuschließen. Wir sind Vermittler der Leistungen einzelner Leistungsträger ( z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Event-Veranstalter usw.), die wir als Fremdleistungen vermitteln. b) Concierge-24 tritt als Ihr Stellvertreter gegenüber den einzelnen Leistungsträgern auf. Aus den abgeschlossenen Verträgen sind Sie allein Berechtigter und Verpflichteter. Der Fremdleistungsträger sendet Ihnen die Vertragsbedingungen direkt zu. Concierge-24 ist nicht Leistungsträger der vermittelten Leistung!
3. Zahlung der Concierge-Vergütung Mit Beauftragung zum Abschluss des Fremdleistungsvertrages wird die Concierge-Vergütung fällig. Die Vergütung richtet sich nach den Stundensätzen bzw. Prozentsätzen.
4. Zahlung der Fremdleistung Mit Beauftragung zum Abschluss des Fremdleistungsvertrages wird die Bezahlung der Fremdleistung fällig
5. Zahlungsweise a) Der vermittelte Vertrag: Zahlung per Kreditkarte (Die Abbuchungstermine entsprechen den üblichen Laufzeiten der Kreditkartenorganisationen). b) Die Concierge-Vergütung: Zahlung per Überweisung. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Auftragsbestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen.
6. Gewährleistungsansprüche / Rücktritt a) Concierge-24 tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss der Fremdleistungsverträge auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bezüglich Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen befugt. Diese Ansprüche sind gegenüber dem Fremdleistungsträger geltend zu machen. Wir informieren darüber, dass Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten in der Regel 100% des Eintrittspreises betragen.Im allgemeinen sind die Rücktrittsbedingungen und Stornokosten des jeweiligen Anbieters einzuhalten und massgeblich.Für unsere Auslagen berechnen wir 10 % Stornogebühr. b) Concierge-24 behält sich den Rücktritt vom Conciergevertrag für die Fälle vor, dass - die zu vermittelnde Fremdleistung nicht verfügbar ist. Für diesen Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Concierge-Vergütung unverzüglich zu erstatten. - der Ausführung des Concierge-Vertrages nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen. Für diesen Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Leistungshindernisse zu informieren und die Concierge-Vergütung unverzüglich zu erstatten.
7. Haftung Concierge-24 wählt die Fremdleistungsträger sorgfältig aus. a) Für Leistungen, bei denen Concierge-24 als Vermittler auftritt, haftet der durchführende Veranstalter (z.B. der Verkäufer, Vermieter, Hotelier usw.) nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen haften wir nicht. b) Bei Vermittlung von Käufen (Boote, KFZ etc.) wählt Concierge-24 die Leistungsträger nach deren selbst erteilten Auskünften aus; diese Auskünfte werden von Concierge-24 lediglich weitergegeben. Zur Nachprüfung ist das Concierge-24 außerstande und nicht verpflichtet. Es ist Sache des Klienten, die ihm übermittelten Informationen über den Kaufgegenstand und den Verkäufer selbst zu überprüfen. Die einschlägigen Steuer-, Zoll- und Einfuhrbestimmungen hat der Klient zu beachten. c) Bei der Empfehlung von Hotels weist Concierge-24 darauf hin, falls Concierge-24 das Hotel nicht aus eigener Anschauung kennt. Die Empfehlung darf sich auf die aktuelle amtliche Auszeichnung und Beurteilung Dritter stützen. Zur Nachprüfung ist das Conciergeteam nicht verpflichtet.
8. Versicherungen Versicherungen sind im Concierge-Vertrag und im vermittelten Vertrag nicht eingeschlossen.
9. Datenschutz In unserer Datei werden nur die für die Abwicklung des Concierge-Vertrages und des Fremdleistungsvertrages erforderlichen Daten gespeichert. Sie haben nach den gesetzlichen Bestimmungen das Recht, einer Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung zu widersprechen. Unabhängig davon garantieren wir Ihnen, dass eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung nicht erfolgt.
10. Rechtswahl Das Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Erfüllungsort Für Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Conciergevertrag entstehen, gilt das Amtsgericht Obernburg als Erfüllungort.